FAQ
Fragen zur Anmeldung
Fragen zum Thema „Finanzielles“
Studierende der FAK: Stadt Erlangen – Amt für Ausbildungsförderung, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen.
Studierende FAK mit Aufstiegs-BAföG: LRA/Stadt des Wohnortes
Schüler:innen der BFS: LRA/Stadt Wohnort der Eltern.
Fragen rund um Sprachen und Unterricht
Fragen rund um die Berufsaussichten
Nach erfolgreichem Abschluss der BFS können Sie in einem Jahr die Zusatzqualifikation Euro-Korrespondent:in erwerben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachakademie können Sie das Aufbaustudium FAK IV absolvieren. Außerdem ist die Vorbereitung auf die B. A.-Externenprüfung möglich, die danach zum Master und B. A. / M. A.-Programmen an anderen Universitäten berechtigt.
Innerhalb Deutschlands wird der Abschluss „Staatl. gepr. Fremdsprachenkorrespondent“ bzw. „Euro-Korrespondent“ im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DEQR) mit der Stufe 4 bewertet; der Abschluss „Staatl. gepr. Übersetzer“ wird mit Stufe 6 bewertet.
Im Ausland ist die Bewertung unterschiedlich, so ist in Großbritannien beispielsweise der „Staatl. gepr. Übersetzer“ äquivalent zum Bachelor, was einen direkten Zugang zu Master-Programmen ermöglicht.