Gebühren
Gebühren
Neben den allgemeinen Informationen rund um die Gebühren, informieren wir Sie auf diesen Seiten auch über die Gebühren der BFS, Gebühren der FAK, Gebühren für externe Prüfungen und Gebühren für Gasthörer. Über die Möglichkeiten für ein Stipendium finden Sie unter Schreiber-Friebel-Stiftung die nötigen Informationen.
Bei Neueinschreibungen ist eine einmalige Gebühr von 100 € zu entrichten, die bei der Abgabe des Anmeldeformblatts fällig ist.
Die laufenden Gebühren sind in einem Betrag innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Schuljahres zur Zahlung fällig. Im Falle der Vereinbarung einer Ratenzahlung sind die geschuldeten Teilzahlungen nach Beginn des Schuljahres jeweils zum 5. eines Monats fällig. Der Studentenwerksbeitrag ist jeweils darin enthalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird eine Mahngebühr von 5 € für die erste Mahnung bzw. 10 € für die zweite Mahnung und 15 € für die dritte Mahnung erhoben.
Es ist möglich, die Gebühren via Lastschriftverfahren einziehen zu lassen. Das entsprechende Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Downloadcenter. Sie können die Gebühren aber auch selbstständig auf unser Konto überweisen. Geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihren vollen Namen und ggf. die EDV-Nummer an.
Bankverbindung des IFA:
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN DE 95 7635 0000 0000 0016 83
SWIFT BYLADEM1ERH
Der Schulgeldersatz ist ein Zuschuss vom Freistaat Bayern, der für die Ausbildung von Schülern und Schülerinnen der BFS bzw. für Studierende der FAK (derzeit 110,00 € pro Schüler bzw. Schülerin und Monat) an das Institut gezahlt wird. Dieser ist bereits in den Schulgebühren berücksichtigt. Falls keine regelmäßige Teilnahme am Unterricht erfolgt, ist der Schulgeldersatz von den Schülern und Schülerinnen bzw. Studierenden selbst zu tragen, da der Freistaat Bayern den Zuschuss in diesem Fall nicht zahlt.
Das Studium am Institut ist anerkannt für die Gewährung von Ausbildungsförderung gemäß Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG). Zuständig für die Beantragung von Ausbildungsförderung nach BAföG ist für die Schüler und Schülerinnen der Berufsfachschule das Amt für Ausbildungsförderung der Heimatgemeinde und für die Studierenden der Fachakademie das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Erlangen. Ausnahmen bildet die Beantragung von Aufstiegs-BAföG, das auch in der Fachakademie beim zuständigen Amt am Erstwohnsitz gestellt wird.
Es wird gebeten, die Frage einer eventuellen Ausbildungsförderung (z. B. auch bei Umschulung) vor der verbindlichen Anmeldung bei den dafür zuständigen Behörden zu klären. Bei (unentschuldigter) unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht wird die entsprechende Behörde davon in Kenntnis gesetzt.
Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule des Instituts haben gemäß den im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs vom 01.08.1986 geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs. Rückerstattungsanträge sind bei der zuständigen Behörde (Stadtverwaltung bzw. Landratsamt des Wohnsitzes) zu stellen.
Gemäß Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.09.1969 sind die Studierenden des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde bei der FAU Erlangen-Nürnberg in die unmittelbare wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Betreuung durch das Studentenwerk Erlangen aufgenommen worden. Die Studierenden des Instituts sind berechtigt, alle Einrichtungen des Studentenwerks wie Mensa, Cafeteria, Gesundheitsdienst, Zimmer- und Arbeitsvermittlung zu nutzen und an allen kulturellen Veranstaltungen des Studentenwerks teilzunehmen. Wie immatrikulierte Studenten und Studentinnen der Universität können Studierende des Instituts im Rahmen des Förderungsdienstes des Studentenwerks verbilligte Mahlzeiten und kostenlose ärztliche Betreuung durch den Studentenwerksarzt in Anspruch nehmen.
Der Beitrag für das Studentenwerk einschließlich des Beitrages für die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke beträgt z. Z. 42 € pro Halbjahr und wird mit den Halbjahresgebühren an das Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde entrichtet, das die Beiträge gesammelt an das Studentenwerk weiterleitet. Studierende des Instituts, die gleichzeitig an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg immatrikuliert sind, zahlen den Beitrag nur einmal und zwar an die Universitätskasse. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und Mahnungen werden Studierende des Instituts, die gleichzeitig an der Universität immatrikuliert sind, gebeten, dies unaufgefordert dem Sekretariat des Instituts mitzuteilen.
Neben dem oben genannten BAföG, ist es aufgrund unserer staatlichen Anerkennung auch möglich, einen zinsgünstigen KfW-Bildungskredit zu beantragen. Darüber hinaus gibt es diverse Stipendiaten-Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Förderschwerpunkten. Informieren Sie sich auf der Website der FAU oder bei den Begabtenförderungswerken. Sollten Sie entsprechende (Schul-)Bestätigungen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.