Prüfungen FAK
Prüfungen Fachakademie
Abschlussprüfungen der Fachakademie sind die Staatliche Prüfung für Übersetzer, die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher, und die Staatliche Prüfung für Dolmetscher.
Staatliche Prüfung für Übersetzer
Schriftlicher Prüfungsteil
- Übersetzen eines Textes allgemeiner Art aus dem Deutschen in die zu prüfende Sprache (90 Min.)
- Übersetzen eines dem Fachgebiet entnommenen Textes aus dem Deutschen in die zu prüfende Sprache (90 Min.)
- Übersetzen eines Textes allgemeiner Art aus der zu prüfenden Sprache in das Deutsche (90 Min.)
- Übersetzen eines dem Fachgebiet entnommenen Textes aus der zu prüfenden Sprache in das Deutsche (90 Min.)
Mündlicher Prüfungsteil
- Landeskundliches Gespräch über Deutschland und den Sprachraum der zu prüfenden Sprache (15 Min.)
- Stegreifübersetzung aus der zu prüfenden Sprache in das Deutsche (10 Min.)
- Stegreifübersetzung aus dem Deutschen in die zu prüfende Sprache (10 Min.)
- Erläuterungen zu Sprache und Fachgebiet (20 Min.)
Staatliche Prüfung für Dolmetscher
Mündlicher Teil der Übersetzerprüfung (s.o.)
(Wird die Dolmetscherprüfung zum selben Prüfungstermin abgelegt wie die Übersetzerprüfung, so ist dieser Teil nur einmal abzulegen.)
Dolmetscherteil der Dolmetscherprüfung
- Wiedergabe eines in der zu prüfenden Sprache gehaltenen Vortrags in deutscher Sprache (6 Min.)
- Wiedergabe eines in deutscher Sprache gehaltenen Vortrags in der zu prüfenden Sprache (6 Min.)
- Dolmetschen einer zweisprachig geführten Verhandlung zwischen zwei Gesprächspartnern (15 Min.)
Ausführlich können Sie dies in der Schulordnung für die Fachakademien nachlesen.