Prüfungen
Prüfungen
Die B. A.-Externenprüfung findet an der Internationalen Hochschule SDI in München statt. Die Anmeldung zur Prüfung muss dort erfolgen, bitte beachten Sie die festgelegten Termine.
Die Dozenten und Dozentinnen der Vorbereitungskurse am IFA sind an der Prüfung als Prüfer:innen und Korrektor:innen beteiligt.
Die B. A.-Prüfung ist in drei Teile untergliedert. Diese finden nacheinander statt:
- Schriftlich-theoretische Prüfung: Zwei Teilklausuren à 90 Minuten über theoretische wissenschaftliche Inhalte. Für die Vorbereitung sind die Vorbereitungskurse eingerichtet.
- B.A.-Arbeit: Wissenschaftliche Arbeit über ein selbst gewähltes Thema (Bearbeitungszeit 4 Monate).
- Mündliche Prüfung: Präsentation der B. A.-Arbeit und anschließende Befragung / Diskussion über Aspekte der Arbeit und über weitere Themen aus den Vorbereitungskursen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden sein, um die Gesamtprüfung zu bestehen. Die Anmeldung gilt für alle drei Prüfungsteile, d. h., auch wenn die schriftliche Prüfung das erste Mal nicht bestanden ist, muss die B. A.-Arbeit termingerecht angefertigt und eingereicht werden. Die Noten der einzelnen Teile der schriftlichen Prüfung werden aufgerechnet. Jeder Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Details dazu finden Sie in der Prüfungsordnung der Externenprüfung im Bachelorstudiengang Übersetzen im Downloadcenter.
Sowohl die Vorbereitungskurse als auch die Prüfung sind gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühren sind direkt an die Website der Internationalen Hochschule SDI München zu entrichten. Bitte erfragen Sie die aktuellen Gebühren direkt dort.
Zwischen der Beendigung der Vorbereitungskurse und der schriftlichen Prüfung liegen i.d.R. einige Wochen Zeit. Sie dienen der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung und können gleichzeitig genutzt werden, um Fragen über die B. A. -Arbeit zu klären.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilklausuren. Jede Klausur dauert 90 Minuten. Beide Teilklausuren müssen bestanden sein, aber innerhalb der Teilprüfungen werden die geprüften Teilbereiche miteinander aufgerechnet.
Ort
Die Prüfung findet an der Internationalen Hochschule SDI München statt.
Termin
Zweimal im Jahr, im März und September. Beide Teilklausuren finden am selben Tag statt.
Achtung: Der endgültige Termin wird Ihnen vom örtlichen Prüfungsamt mitgeteilt!
Inhalte
- Linguistik – Übersetzungswissenschaft (Teilklausur I)
- Dolmetschwissenschaft – Textlinguistik – Interkulturelle Kommunikation – Terminologie, Fachsprachen (Teilklausur II)
Merkmale
- Umfang: 50 – 70 Seiten einschl. Literaturverzeichnis, ohne eventuelle Anhänge.
- Wissenschaftliche Behandlung eines Themas unter Einhaltung formeller Kriterien (siehe dazu Kurs „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“).
- Betreuer: Für die B. A.-Arbeit wählt der Kandidat zwei Betreuer seiner Wahl. Der Betreuer kann ein Erlanger Dozent sein. Der zweite Betreuer muss ein Mitglied der Hochschule sein. Mit dem Erstbetreuer klärt der Kandidat das Thema, die Gliederung und die Vorgehensweise ab.
- Thema: Muss bereits bei der Anmeldung zur Externenprüfung angegeben werden.
- Bearbeitungszeit: Ab offizieller Mitteilung des Themas (schriftlicher Bescheid nach der schriftlichen Prüfung) 4 Monate. Verlängerung möglich bei Vorliegen triftiger Gründe. Nach der offiziellen Mitteilung kann das Thema nicht mehr geändert werden.
- Abgabe: 5 gebundene Exemplare (Leimbindung) und 5 elektronische Versionen auf CDs. 4 Exemplare und die CDs gehen an das SDI, ein Exemplar an das IFA für die Bibliothek.
- Korrektur: Die Arbeit wird von den Betreuern korrigiert und beurteilt. Ein Gutachter muss zwingend Dozent an der Hochschule sein.
Die mündliche Prüfung umfasst drei Teile:
- Präsentation: Der Kandidat stellt in einem Vortrag von ca. 30 Minuten die wesentlichen Punkte und Ergebnisse seiner Arbeit vor. Der Vortrag soll mit Präsentationstechniken, z. B. einer PowerPoint-Präsentation, unterstützt werden.
- Fragen zur Arbeit: Die Gutachter stellen ca. 20 Minuten Fragen über unklare Punkte der Arbeit oder versuchen einzelne Aspekte in einer Diskussion mit dem Kandidaten zu vertiefen.
- Allgemeine Fragen: Anschließend werden ca. 20 Minuten lang Fragen über Teilbereiche der B. A.-Prüfung gestellt, die in der B. A.-Arbeit nicht zur Sprache gekommen sind.
Diese Teilbereiche stammen aus den Teilbereichen der schriftlichen Prüfung / der Vorbereitungskurse.
Die mündliche Prüfung ist öffentlich, d. h. andere Dozenten oder Studierende können an der Prüfung teilnehmen. Die Zuhörer dürfen aber keine Fragen stellen. Die Beratung der Gutachter und die Bekanntgabe des Ergebnisses sind nicht öffentlich.
Bei der Bewertung werden u. a. berücksichtigt:
- Präsentations- und Vortragstechnik – Gestaltung der Präsentation, Sprechweise, Sicherheit, Umgang mit Nervosität
- Inhaltliche Darstellung – Klarheit und Ordnung der Darstellung, Kenntnisstand
- Diskussionskompetenz – Umgang mit Fragen, Entwicklung von Gedanken in freier Rede, argumentative Fähigkeiten
- Auftreten – Kleidung, Körpersprache, Gestik, Haltung