Distanzunterricht bis 12. Februar
Bis mindestens 12. Februar findet der Unterricht weiterhin nur in Distanz statt. Voraussichtlich wird die ursprüngliche Faschingsferien-Woche als Prüfungswoche genutzt werden, um schriftliche Leistungsnachweise erheben zu können. Der Unterricht entfällt in dieser Zeit. Von der Möglichkeit einer Reduzierung von Leistungsnachweisen wird Gebrauch gemacht, aber genauere Regelungen können wir erst dann formulieren, wenn wir zum Einen wissen, ab wann wieder Präsenzunterricht stattfinden wird und zum Anderen weitere Rahmenbedingungen (z. B. zu Feststellungsprüfungen, Freiversuchen) offiziell bekanntgegeben wurden.