Unterricht ab 11. Januar
Folgende Regelungen bzgl. des Unterrichts gelten ab 11. Januar:
- Bis mindestens 31.01.2021 findet der Unterricht im verpflichtenden Distanzunterricht statt.
- Schriftliche Leistungsnachweise (inkl. Stegreifaufgaben) dürfen in diesem Zeitraum nicht erhoben werden, mündliche Leistungsnachweise hingegen schon.
- Bei Krankheit gelten auch in Distanzunterricht die normalen Vorgehen mit Entschuldigungen etc.
- Die Faschingsferien entfallen!
- Der Notenschluss wird vom 29.01. auf den 19.02. verschoben. Das gilt auch für die Regelungen des Probehalbjahres. Die Halbjahreszeugnisse werden am 5. März ausgegeben.
- Vermutlich erfolgt die Verschiebung der Abschlussprüfungen, aber darüber haben wir noch keine genaue Kenntnis.
- Der Unterrichtsstoff wird (wo sinnvoll und vertretbar) reduziert.
- Eine Reduzierung der Leistungsnachweise wird durch die Schulleitung und die Abteilungsleitungen wo notwendig und sinnvoll angeordnet.
Wir wünschen allen Schüler*innen und Studierenden einen guten Start!